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31 Octobre 2024, ouvrez la fenĂȘtre numĂ©ro 4
(DerniĂšre fenĂȘtre le 24 DĂ©cembre 2016)
24 Tage Menschenrechte
HĂ©! pas encore!
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FenĂȘtre 2
2. Dezember

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. 

Art. 5 Allgemeine ErklÀrung der Menschenrechte


Die aus drei Mitgliedern bestehende VOLKSANWALTSCHAFT in Österreich ist als parlamentarische Kontrolle der öffentlichen Verwaltung eingerichtet. Sie steht allen Menschen bei Problemen mit Behörden kostenlos zur VerfĂŒgung, die sich durch Organe der Verwaltung ungerecht behandelt fĂŒhlen und bereits alle Rechtsmittel ausgeschöpft haben. DarĂŒber hinaus ist die Volksanwaltschaft in der Umsetzung des OPCAT seit 2012 als NATIONALER PRÄVENTIONSMECHANISMUS auch fĂŒr den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in Österreich zustĂ€ndig.
Gemeinsam mit sechs regionalen Kommissionen werden Einrichtungen kontrolliert, in denen es zum Entzug oder zur EinschrĂ€nkung der persönlichen Freiheit kommt oder kommen kann, etwa in Justizanstalten oder Pflegeheimen. Die Kontrolle erstreckt sich auch auf Einrichtungen und Programme fĂŒr Menschen mit Behinderungen und dient der Vorbeugung von Verletzungen durch Beobachtung und Empfehlungen. 
Mit dem OPCAT setzt die UNO damit auch auf das Prinzip der Vorbeugung, das beispielsweise in der Arbeit des Europaratskomitees gegen die Folter (CPT) schon lange erflogreich umgesetzt wird.

Mehr dazu:
http://volksanwaltschaft.gv.at/praeventive-menschenrechtskontrolle
http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/OPCAT/Pages/OPCATIndex.aspx
CPT-Berichte zu Österreich: http://www.cpt.coe.int/en/states/aut.htm
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Aller! qu’attendez-vous?
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FenĂȘtre 3
3. Dezember

Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zustÀndigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenen Grundrechte verletzt werden.

Art. 8 Allgemeine ErklÀrung der Menschenrechte

Ziel dieser Bestimmung ist es, allen Menschen das Recht einzurĂ€umen, bei einem inlĂ€ndischen Gericht zu klagen, wenn sie sich in ihren Rechten verletzt fĂŒhlen. Gemeint sind dabei nicht die Rechte der Allgemeinen MenschenrechtserklĂ€rung, sondern all diejenigen Rechte, die sich aus der Verfassung oder den Gesetzen des entsprechenden Staates ableiten lassen.

Der Zugang zum Recht ist als zentrales Grundrecht auch ein Arbeitsbereich der Agentur der EuropĂ€ischen Union fĂŒr Grundrechte, die sich in Projekten und Publikationen mit Herausforderungen auf diesem Gebiet auseinandersetzt (http://fra.europa.eu/en/theme/access-justice).
Menschenrechte wie faires Verfahren, effektive Rechtsmittel und Verfahrenshilfe, falls benötigt, garantiert auch die Grundrechtecharte der EuropÀischen Union (http://fra.europa.eu/en/charterpedia).
HĂ©! pas encore!
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FenĂȘtre 1
1. Dezember

Alle Menschen sind frei und gleich an WĂŒrde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der BrĂŒderlichkeit begegnen. 

Art. 1, Allgemeine ErklÀrung der Menschenrechte

Artikel 1 bezieht sich auf die SĂ€ulen des Systems der Menschenrechte, vor allem FREIHEIT, GLEICHHEIT und SOLIDARITÄT. BĂŒrgerliche und politische Rechte wie Freiheiten, zum Beispiel die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit sowie die MeinungsĂ€ußerungsfreiheit, werden durch die Menschenrechte geschĂŒtzt. Ebenso garantieren die Menschenrechte Gleichheit, wie etwa den gleichen Schutz vor allen Formen der Diskriminierung im Genuss aller Menschenrechte einschließlich der vollen Gleichberechtigung von Mann und Frau. 
SolidaritĂ€t steht fĂŒr wirtschaftliche und soziale Rechte, wie etwa das Recht auf soziale Sicherheit, auf gerechte Bezahlung, das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, auf Gesundheit und auf Zugang zu Bildung, welche integrale Bestandteile des Menschenrechtssystems sind.
ETC Graz
[RedĂ©marrage]       [ Aller Ă  la fenĂȘtre 24]

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FenĂȘtre 3

3 3. Dezember

Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zustÀndigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenen Grundrechte verletzt werden.

Art. 8 Allgemeine ErklÀrung der Menschenrechte

Ziel dieser Bestimmung ist es, allen Menschen das Recht einzurĂ€umen, bei einem inlĂ€ndischen Gericht zu klagen, wenn sie sich in ihren Rechten verletzt fĂŒhlen. Gemeint sind dabei nicht die Rechte der Allgemeinen MenschenrechtserklĂ€rung, sondern all diejenigen Rechte, die sich aus der Verfassung oder den Gesetzen des entsprechenden Staates ableiten lassen.

Der Zugang zum Recht ist als zentrales Grundrecht auch ein Arbeitsbereich der Agentur der EuropĂ€ischen Union fĂŒr Grundrechte, die sich in Projekten und Publikationen mit Herausforderungen auf diesem Gebiet auseinandersetzt (http://fra.europa.eu/en/theme/access-justice).
Menschenrechte wie faires Verfahren, effektive Rechtsmittel und Verfahrenshilfe, falls benötigt, garantiert auch die Grundrechtecharte der EuropÀischen Union (http://fra.europa.eu/en/charterpedia).

Advientos-fenĂȘtres

FenĂȘtre 1
1-12-2016
1
1. Dezember

Alle Menschen sind frei und gleich an WĂŒrde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der BrĂŒderlichkeit begegnen.

Art. 1, Allgemeine ErklÀrung der Menschenrechte

Artikel 1 bezieht sich auf die SĂ€ulen des Systems der Menschenrechte, vor allem FREIHEIT, GLEICHHEIT und SOLIDARITÄT. BĂŒrgerliche und politische Rechte wie Freiheiten, zum Beispiel die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit sowie die MeinungsĂ€ußerungsfreiheit, werden durch die Menschenrechte geschĂŒtzt. Ebenso garantieren die Menschenrechte Gleichheit, wie etwa den gleichen Schutz vor allen Formen der Diskriminierung im Genuss aller Menschenrechte einschließlich der vollen Gleichberechtigung von Mann und Frau.
SolidaritĂ€t steht fĂŒr wirtschaftliche und soziale Rechte, wie etwa das Recht auf soziale Sicherheit, auf gerechte Bezahlung, das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, auf Gesundheit und auf Zugang zu Bildung, welche integrale Bestandteile des Menschenrechtssystems sind.
FenĂȘtre 2
2-12-2016
2
2. Dezember

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Art. 5 Allgemeine ErklÀrung der Menschenrechte


Die aus drei Mitgliedern bestehende VOLKSANWALTSCHAFT in Österreich ist als parlamentarische Kontrolle der öffentlichen Verwaltung eingerichtet. Sie steht allen Menschen bei Problemen mit Behörden kostenlos zur VerfĂŒgung, die sich durch Organe der Verwaltung ungerecht behandelt fĂŒhlen und bereits alle Rechtsmittel ausgeschöpft haben. DarĂŒber hinaus ist die Volksanwaltschaft in der Umsetzung des OPCAT seit 2012 als NATIONALER PRÄVENTIONSMECHANISMUS auch fĂŒr den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in Österreich zustĂ€ndig.
Gemeinsam mit sechs regionalen Kommissionen werden Einrichtungen kontrolliert, in denen es zum Entzug oder zur EinschrĂ€nkung der persönlichen Freiheit kommt oder kommen kann, etwa in Justizanstalten oder Pflegeheimen. Die Kontrolle erstreckt sich auch auf Einrichtungen und Programme fĂŒr Menschen mit Behinderungen und dient der Vorbeugung von Verletzungen durch Beobachtung und Empfehlungen.
Mit dem OPCAT setzt die UNO damit auch auf das Prinzip der Vorbeugung, das beispielsweise in der Arbeit des Europaratskomitees gegen die Folter (CPT) schon lange erflogreich umgesetzt wird.

Mehr dazu:
http://volksanwaltschaft.gv.at/praeventive-menschenrechtskontrolle
http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/OPCAT/Pages/OPCATIndex.aspx
CPT-Berichte zu Österreich: http://www.cpt.coe.int/en/states/aut.htm
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3-12-2016
3
3. Dezember

Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zustÀndigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenen Grundrechte verletzt werden.

Art. 8 Allgemeine ErklÀrung der Menschenrechte

Ziel dieser Bestimmung ist es, allen Menschen das Recht einzurĂ€umen, bei einem inlĂ€ndischen Gericht zu klagen, wenn sie sich in ihren Rechten verletzt fĂŒhlen. Gemeint sind dabei nicht die Rechte der Allgemeinen MenschenrechtserklĂ€rung, sondern all diejenigen Rechte, die sich aus der Verfassung oder den Gesetzen des entsprechenden Staates ableiten lassen.

Der Zugang zum Recht ist als zentrales Grundrecht auch ein Arbeitsbereich der Agentur der EuropĂ€ischen Union fĂŒr Grundrechte, die sich in Projekten und Publikationen mit Herausforderungen auf diesem Gebiet auseinandersetzt (http://fra.europa.eu/en/theme/access-justice).
Menschenrechte wie faires Verfahren, effektive Rechtsmittel und Verfahrenshilfe, falls benötigt, garantiert auch die Grundrechtecharte der EuropÀischen Union (http://fra.europa.eu/en/charterpedia).


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